Anträge zur Beruflichen Rehabilitation

Die Berufliche Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) dient der Erhaltung, der Herstellung, der Verbesserung oder der Wiedererhaltung der Leistungsfähigkeit und möglichst auf Dauer zu sichern. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie nur auf Antrag, z. B. von der deutschen Rentenversicherung, Krankenkassen, Bundes Agentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe.

Weiterführende Informationen und Anträge finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten

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