Fallmanagement nach psychosomatischer Rehabilitation

Ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung Westfalen für Versicherte mit komplexen beruflichen Problemlagen.

Das Fallmanagement nach psychosomatischer Rehabilitation ist eine personenzentrierte Beratung, Begleitung, Planung und Koordination des Weiteren Rehabilitations- und Integrationsprozesses. Ein wesentliches Ziel der Reha-Strategie ist die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung nach einer medizinischen Rehabilitation. Dieses Fallmanagement wird als eine am Einzelfall orientierte Arbeitsweise verstanden, in deren Rahmen vorhanden Ressourcen der Versicherten, Versorgungsoptionen und benötigte Versorgungsleistungen im medizinischen, psychischen, sozialen und beruflichen Bereich sucht, geklärt, geplant, verbessert, umgesetzt, koordiniert, überwacht und bewertet werden.

Die Ziele von Fallmanagement für die Rentenversicherung sind die
-Erhaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,
-Reintegration ins Erwerbsleben insbesondere Erlangung eines Arbeitsplatzes bei Arbeitslosigkeit und
-Begleitung bzw. Förderung des Genesungsprozesses

Zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele des Fallmanagements kommen folgende Teilziele in Frage:
-Entwicklung und Umsetzung einer Motivationsstrategie mit eigenem Anreizsystem zusammen mit dem Versicherten,
-Feststellung der funktionalen bzw. psychischen Einschränkungen und der daraus folgenden Beeinträchtigungen hinsichtlich der Aktivitäten und der Partizipation insbesondere am Arbeitsleben, sowie
-Feststellung sozialrechtlicher Konsequenzen und daraus folgend
-zeitnahe Erkennung weiterer erforderlicher Interventionen bzw. Unterstützungsbedarfe, um eine kontinuierliche und angemessene Versorgung im gegliederten Sozialversicherungssystem zu gewährleisten,
-Beratung bezüglich Leistungen anderer Sozialleistungsträger und ggf. Unterstützung bei der Beantragung.

Folgende Teilziele sind vom Erwerbsstatus abhängig:
Bei Versicherten mit vorhandenem Arbeitsplatz:
-Unterstützung der Eingliederung auf den vorhandenen Arbeitsplatz,
-Erlernen eines nicht-gesundheitsschädigenden Umgangs mit subjektiven Arbeitsbelastungen.
-Bei Bedarf mit Zustimmung des Versicherten Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber oder sonstigen Vertretern/Mitgliedern des Unternehmens.
-Sofern eine Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, schnellstmögliche Initiierung weiterer notwendiger Maßnahmen.

Bei vorliegender Arbeitslosigkeit:
-Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und im Bewerbungsprozess,
-Kooperative Entwicklung und Stabilisierung individueller Bewältigungsstrategien,
-Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Unterhaltung und Fortentwicklung des sozialen Netzwerks des Versicherten (Familie, Freundschaftskreis, Kollegen, Hausarzt …)

Grundvoraussetzungen
Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden:
-Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über drei Stunden,
-Motivation im Ansatz,
-grundsätzlicher Wille zur Mitarbeit,
-Bereitschaft, die Unterstützung anzunehmen,
-Einverständnis mit der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung der Klinik

Zugangsverfahren

Im Rahmen der medizinisch-beruflich-orientierten Rehabilitation ermittelt das Reha-Team der Reha-Einrichtung anhand einer Checkliste den Unterstützungsbedarf und erstellt bei Bedarf einen detaillierten Förderplan (Formular G4972-11 „Bedarfsanalyse und Förderplan“).
Die Versicherten erhalten „Hinweise zum Fallmanagement nach psychosomatischer Rehabilitation“ (Formular G4971-11). Die Hinweise enthalten alle wichtigen Informationen zum Fallmanagement. Sind die Versicherten bereit,
am Fallmanagement teilzunehmen, empfehlen die behandelnden Ärzte der Rehabilitationseinrichtung diese Leistung mit dem Formular G4970-11 „Empfehlung eines Fallmanagements“.


Siehe Link: Zusätzliche Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung

 

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