Mit dem AVGS wird einem Arbeitslosen oder Arbeitssuchenden durch die Bundesagentur oder das Jobcenter bescheinigt, dass die Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorliegen. Mit diesem Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt, sowie eine Förderzusage erteilt.